Umfasst evidenzbasierte Maßnahmen in zentralen Handlungsfeldern
In der Grünen Liste Prävention werden evidenzbasierte Angebote zur Prävention und Gesundheitsförderung aufgeführt.
Handlungsfelder sind vor allem die Förderung von psychosozialer Gesundheit, ausreichender Bewegung und gesunder Ernährung bei Kindern und Jugendlichen oder deren Schutz vor Gewalt. Auch Maßnahmen, die auf strukturelle Veränderungen von Institutionen in den Lebenswelten zielen, sind gelistet.
Die empfohlenen Maßnahmen sind in verschiedenen Lebensbereichen einsetzbar: Familie, Kindertagesstätte, Schule, Nachbarschaft und Kommune sowie im virtuellen Raum.
Förderung von Kindern und Jugendlichen steht im Zentrum
Die Angebote fördern und unterstützen direkt Kinder und Jugendliche, richten sich an deren Familien oder an pädagogische Fachkräfte aus Kita, Schule oder Jugendarbeit, um die Ziele bei den Kindern und Jugendlichen zu erreichen.
Bietet Orientierung bei einer Fülle von Angeboten
In der Prävention und Gesundheitsförderung existiert eine Vielzahl von Angeboten unterschiedlicher Güte. Als Evidenzregister gibt die Grüne Liste Prävention einen Überblick zu verfügbaren, wissenschaftlich fundierten und gut evaluierten Präventionsmaßnahmen und spricht eine klare Empfehlung zur Umsetzung dieser Angebote aus.
Die gelisteten Maßnahmen wurden in Hinblick auf die Einhaltung der definierten Bewertungskriterien geprüft. In einem umfassenden Bewertungsprozess wurden die Konzeptqualität, die Evaluationsqualität und die Umsetzungsqualität geprüft.
Einträge gelangen auf zwei Wegen ins Register
Angebote können auf zwei Wegen in den Prüfprozess gelangen: entweder durch die Recherche des Teams der Grünen Liste Prävention oder durch die Vorschlag-Funktion auf der Webseite.
Stellt die Wirksamkeit in drei Stufen dar
Die Maßnahmen werden anhand der Qualität und Aussagekraft der wissenschaftlichen Evaluation in eine von drei Stufen der Grünen Liste Prävention eingeordnet:
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In Stufe 1: „Effektivität theoretisch gut begründet“ wird ein Programm eingeordnet, dessen Konzept bestimmte Kriterien erfüllt, dessen Evaluationsstudie(n) aber noch keine Beweiskraft über die Wirksamkeit haben.
Es handelt sich z.B. um Prozessevaluationen, die allein die Qualität der Umsetzung betrachten oder um Ergebnismessungen ohne die Untersuchung von vergleichbaren Personen, die an der Maßnahme nicht teilnehmen. Ohne solche Vergleichs- oder Kontrollgruppen bleibt aber unklar, ob die Veränderungen nicht auch ohne die Maßnahme eingetreten wären.
In Stufe 2 „Effektivität wahrscheinlich“ wird ein Programm eingeordnet, dessen Evaluationsstudie(n) positive Ergebnisse gezeigt haben und die so angelegt sind, dass sie mehr als bloße Hinweise auf die Wirksamkeit geben.
Eine in diesem Sinne „vorläufige“ oder „schwache“ Beweiskraft haben Studien, die mit Kontrollgruppen arbeiten (dies können auch vor der Untersuchung bekannte Vergleichswerte im Sinne einer „Benchmark-Studie“ sein). Im besseren Fall ist die Zuweisung der Teilnehmer in die Kontroll- und die Interventionsgruppe(n) nach dem Zufallsprinzip durchgeführt worden (ein „Zufalls-Experiment“, bzw. ein „Randomized Controlled Trial“, kurz RCT), um zu verhindern, dass die Interventionsgruppe deshalb ausgewählt wurde, weil sie z.B. eine höhere Bereitschaft für die Mitarbeit hatte. Eine genaue Messung der Unterschiede und eine kontrollierte Verteilung der Teilnehmer auf die Vergleichs- oder Interventionsgruppe(n) (ein sogenanntes „Quasi-Experiment“) führt ebenfalls zu dieser Einstufung. Was die Studien in dieser zweiten Stufe nicht haben, ist eine Messung, ob die Effekte auch nach Abschluss der Maßnahme anhalten („follow-up“). Auch eine Kontrollgruppen-Untersuchung mit sehr wenigen Teilnehmern, die wenig Aufschluss über die Verallgemeinerbarkeit gibt, wird hier eingeordnet.
In Stufe 3 „Effektivität nachgewiesen“ werden nur die Programme eingeordnet, deren Evaluationsstudien den höchsten Standards einer Wirksamkeitsmessung entsprechen und dementsprechend eine hinreichende bis sehr starke Beweiskraft haben.
Die vorliegenden Studien haben eine Zuweisung der Teilnehmer in die Kontroll- oder Interventionsbedingung nach dem Zufallsprinzip vorgenommen, oder es handelt es sich um gut kontrollierte „Quasi-Experimente“. Eine ausreichend große Anzahl an Interventions- und Vergleichsgruppen und Teilnehmern wurde gewählt. Eine „follow-up“ – Messung mit positiven Ergebnissen wurde mindestens 6 Monate nach dem Ende der Maßnahme durchgeführt.
Passende Maßnahmen finden
Durch die Auswahl von Suchkriterien, wie z.B. dem Alter der Zielgruppe oder dem Einsatzort (Institution), ist eine gezielte Suche nach der passenden Maßnahme möglich. Präventionsprogramme können auch anhand von Risiko- und Schutzfaktoren recherchiert werden.
Weitere praxisbezogene Suchfunktionen bietet das Informationsportal Wegweiser Grüne Liste, das auf die Programme der Grünen Liste Prävention zugreift.
Anwendung in verschiedenen Rahmenkonzepten
In mehreren Präventionssystemen ist die Grüne Liste Prävention systematisch integriert: im kommunalen Rahmenkonzept Communities That Care und in den schulischen Rahmenkonzepten Schools That Care und Weitblick.
Aktualisierung und Weiterentwicklung des Registers
Das Evidenzregister wurde 2011 vom Landespräventionsrat Niedersachsen initiiert und wird in Kooperation mit dem Institut für Epidemiologie, Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung der Medizinischen Hochschule Hannover geführt, gepflegt und weiterentwickelt.
Evidenzregister ist bedeutsam für die Qualität in der Prävention und Gesundheitsförderung
Indem der Nachweis von Wirksamkeit als zentrales Auswahlkriterium herausgestellt wird, fördert das Register die Qualitätsentwicklung und unterstützt die evidenzbasierten Entscheidungen in der Prävention und Gesundheitsförderung.
Beirat „Grüne Liste Prävention“
Als beratendes Gremium und zur kritischen Begleitung der methodischen und inhaltlichen Weiterentwicklung der Grünen Liste Prävention sowie aufgrund der vermehrten Anwendung der Grünen Liste als Entscheidungshilfe in der Praxis ist ein Beirat etabliert worden. Die konstituierende Sitzung des Beirats hat am 29.02.2024 stattgefunden.
Beiratsmitglieder sind: Thomas Altgeld (Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen), Prof. Dr. Andreas Beelmann (Friedrich-Schiller-Universität Jena), Dr. Malte Bödeker (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung), Prof. Dr. Anneke Bühler (Hochschule Kempten), Dr. Gregor Burkhart (European Union Drugs Agency), Prof. Dr. Kevin Dadaczynski (Hochschule Fulda), Prof. Dr. Freia De Bock (Universitätsklinikum Düsseldorf), Prof. Raimund Geene (Berlin School of Public Health), Prof. em. Dr. Axel Haverich (Medizinische Hochschule Hannover), Thomas Held (AOK Niedersachsen), Dörte Hennemann (Deutsche Gesellschaft für Ernährung Niedersachsen), Dr. Karl Hill (University of Colorado Boulder), Prof. Dr. Dr. Christine Joisten (Deutsche Sporthochschule Köln), Dr. Susanne Jordan (Robert-Koch-Institut). Prof. Dr. Heinz Kindler (Deutsches Jugendinstitut); Anna Koch (Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen), Christine Liermann/ Frederick Tetzlaff (Deutsches Forum für Kriminalprävention), Dr. Anke Oepping (Bundeszentrum für Ernährung/ Nationaler Aktionsplan IN FORM), Prof. em. Dr. Bernt-Peter Robra (Otto von Guericke Universität Magdeburg), Dr. Maike Sauerhering/ Michaela Kruse (Niedersächsisches Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung), Prof. Dr. Dagmar Starke (Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen), Prof. Dr. Felicitas Thiel (Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz), Jun-Prof. Dr. Samuel Tomczyk (Universität Greifswald), Maximilian von Heyden (FINDER Akademie), Prof. Dr. Hajo Zeeb (Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie; BIPS), Dr. Kai Zentara (Deutscher Landkreistag Nordrhein-Westfalen)
Hier finden Sie mehr Informationen über die Eigenschaften von wirksamen Präventionsprogrammen:
Leitlinien für effektive Präventionsprogramme
Die Evidenzlage zur Verhältnisprävention haben wir - am Beispiel der Alkoholprävention - hier dargestellt:
Grüne Liste - Verhältnisprävention
Erläuterungen zur Kategorie Verhalten/Verhältnis
Was wissen wir über unwirksame und schädliche Präventionsmaßnahmen? Wir haben einige zentrale Informationen in einer Musterpräsentation zusammengestellt:
Brauchen wir eine Rote Liste Prävention?
Der Wegweiser Grüne Liste der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) bietet in Kooperation mit dem LPR Niedersachsen weitere praxisnahe Suchmöglichkeiten für die Programme der Grünen Liste Prävention und darüber hinaus wichtige Informationen zur Bedarfsermittlung und Implementierung von Präventionsprogrammen.