Ausschließlich verhältnisbezogene Maßnahmen nehmen durch die Gestaltung der sozialen, ökologischen, ökonomischen und/oder kulturellen Lebens- und Umweltbedingungen Einfluss auf die Gesundheit und setzen somit an den Rahmenbedingungen an. Beispiele hierfür sind gesetzliche Regelungen wie das Nichtraucherschutzgesetz, strukturelle Veränderungen wie bauliche Maßnahmen zur Bewegungsförderung oder die Organisationsentwicklung bspw. in Kitas oder Schulen.